Überstunden, die nicht abgeglichen wurden, kurze geschäftliche Mails am Wochenende beantworten, längere Arbeitszeiten als vorgesehen. Das können in einer Woche einige nicht erfasste Überstunden werden. Diese Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sind nun Geschichte. Schon im Mai 2019 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) hierüber ein Urteil. Doch wurde dieses leider nicht beachtet. Dem hat jetzt das deutsche Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 13.09.2022 einen Riegel vorgeschoben. Wir erläutern in diesem Artikel, was nun für Arbeitgeber zu tun und zu beachten ist.
Gesetzesurteil zur Arbeitszeiterfassung - das sollten Sie wissen
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Digitalisierung in der Gebäudereinigung
Im Zuge der Digitalisierung steht auch die Gebäudereinigungsbranche vor einem erheblichen Wandel. Neue Technologien verändern die Zukunft und digitale Lösungen, Robotic, moderne Sensorik und vollständig automatisierte Routineprozesse haben Einzug gehalten. Das schafft neue Impulse, und die Reinigungsbranche hat schon seit einiger Zeit den Bedarf erkannt und in den vergangenen Jahren hohe Summen in moderne Konzepte investiert. Für die zahlreichen kleinen und mittelgroßen Unternehmen liegen hier große Chancen. Wer sein Unternehmen modern und somit auch online präsentiert, sowie auf digitale wiederkehrende Abläufe setzt, bringt seinem Unternehmen klar einen Vorteil im Wettstreit um Kunden und Aufträge.
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